Allgemeine Geschäftsbedingungen clever3 und clever 9
von (callmobile Germany GmbH & Co. KG) für die Erbringung der Mobilfunkdienstleistung "callmobile"

1. Allgemeines/Änderung der AGB
1.1 Die (callmobile Germany GmbH & Co. KG) (nachfolgend "callmobile") erbringt ihre Mobilfunkdienstleistungen (nachfolgend "Dienstleistungen") zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie den in ihrer Preisliste genannten Tarifen und gemäß den weiteren ergänzenden produkt- und dienstespezifischen Regelungen, die im Internet unter www.callmobile.de einsehbar, abrufbar und zum Zwecke der Speicherung herunterladbar sind. Abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn callmobile der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2 callmobile ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte Email - Adresse oder durch Textnachricht über den callmobile - Kurznachrichtendienst ("SMS") zu übersenden.
1.3 Änderungen der AGB oder der Preisliste wird callmobile dem Kunden mitteilen. Die Mitteilung kann auch an eine vom Kunden angegeben Email - Adresse oder per Kurzmitteilung (SMS) an seine Mobilfunkrufnummer erfolgen. Auf das Recht des Kunden nach Ziffer 11.2 wird hingewiesen.
1.4 Die in der Preisliste angegebenen Beträge enthalten, soweit nicht etwas anderes angegeben ist, die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %). callmobile ist unabhängig von Ziffer 1.3 berechtigt, im Fall der Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer den rechnerischen Nettobetrag um den dann gültigen Umsatzsteuersatz anzupassen.

2. Zustandekommen und Laufzeit des Vertrages
2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen callmobile und dem Kunden kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) und Annahme dessen durch callmobile zustande. Das Angebot des Kunden erfolgt im Internet über die Website unter www.callmobile.de und der Nutzung der dort für die Bestellung des Kunden vorgesehenen Eingabemaske. Die Annahme durch callmobile erfolgt in der Regel durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email - Adresse und durch Übergabe der callmobile - Karte sowie eines Aktivierungscodes an den Kunden.
2.2 Gibt der Kunde den Aktivierungscode in die unter www.callmobile.de dafür vorgesehene Eingabemaske ein, so erfolgt in der Regel eine Aktivierung (Freischaltung) der SIM-Karte des Kunden innerhalb von zwei Tagen, sofern ein entsprechender Geldeingang vorliegt und keine Rücklastschrift erfolgte.
2.3 callmobile kann die Annahme des Kundenauftrages jedoch auch ablehnen, insbesondere wenn ein sachlicher Grund vorliegt z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt, insbesondere gemäß Ziffer 12 dieser AGB.
2.4 Der Mobilfunkvertrag zwischen dem Kunden und callmobile endet durch Kündigung des Vertrages gemäß Ziffer 11.

3. Gegenstand der Mobilfunkdienstleistung
3.1 Der Inhalt des Mobilfunkvertrages zwischen callmobile und dem Kunden richtet sich nach dem Inhalt der beim Bestellvorgang im Internet über die Website unter www.callmobile.de bekannt gegebenen Informationen, den bei Vertragsschluss geltenden Preislisten, Leistungsbeschreibungen sowie diesen AGB. Kunden können den Basisdienst ohne weiteres nutzen. Der Basisdienst umfasst die Herstellung von Gesprächsverbindungen und die Versendung von Kurzmitteilungen sowie die Übertragung von Daten über GPRS (=General Packet Radio Service, GPRS - fähiges Mobilfunkgerät vorausgesetzt) in das nationale Mobilfunk - und Festnetz; nicht enthalten sind Dienste wie International Roaming sowie Mehrwertdienste. Letztere können nach Maßgabe der Ziffer 3.4 genutzt werden. Auf Ziffer 12.6 wird hingewiesen.
3.2 callmobile stellt dem Kunden die callmobile - Karte mit einer Rufnummer, einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) sowie zwei entsprechenden persönlichen Entsperrungscodes ("PUK") zur Verfügung. Die callmobile - Karte und der PIN sind Voraussetzung für den Zugang zum Mobilfunknetz. Die Überlassung eines Mobilfunkgerätes ist nicht Gegenstand des Mobilfunkvertrages zwischen callmobile und dem Kunden.
3.3 Änderungen der Rufnummer oder des vereinbarten Services muss der Kunden hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Bundesnetzagentur gegenüber callmobile nach § 66 Telekommunikationsgesetz (TKG) und der dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind.
3.4 Die Nutzung von International Roaming und Mehrwertdiensten wird dem Kunden ermöglicht, soweit er die Nutzung dieser Dienste wünscht, er callmobile die Abbuchung der Gebühren von seinem Konto gestattet hat und er über eine ausreichende Bonität verfügt.
3.5 Zur Einrichtung der in Ziffer 3.4 genannten Dienste ist eine entsprechende Bearbeitungszeit nötig. Dem Kunden ist bekannt, dass es zwischen seinem Auftrag zur Einrichtung dieser Zusatzdienstleistung und ihrer Aktivierung zu zeitlichen Verzögerungen von einigen Tagen kommen kann.
3.6 Auf Antrag des Kunden wird callmobile die Eintragung des Namens des Kunden, seine Anschrift sowie ggf. zusätzliche Angaben wie Beruf, Branche und Art des Anschlusses in öffentliche gedruckte oder elektronische Verzeichnisse vornehmen lassen. Der Antrag kann ausschließlich per Mail an service@callmobile.de oder Anruf bei der Kundenbetreuung unter (01805 - 777 464 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct./ Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz)) gestellt werden. Eine standardmäßige Eintragung erfolgt nicht.

4. Zahlungsbedingungen, Vorleistungspflicht des Kunden
4.1 Die callmobile - Leistungen sowie die gegebenenfalls aktivierten Zusatzdienstleistungen sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu zahlen (Vorleistungspflicht). callmobile richtet für den Kunden im Rahmen dieses Vertrages ein persönliches Guthabenkonto (nachfolgend "Guthabenkonto") ein. Vom Guthabenkonto werden mit der Leistungserbringung die Entgelte gemäß der jeweils gültigen Preisliste einschließlich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes abgezogen. Der Kunde hat grundsätzlich (Ausnahme: Ziffer 4.3) nur Anspruch auf Leistungen aus diesem Vertrag, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto vorhanden ist. Nutzt der Kunde Leistungen, ohne dass sein Guthabenkonto eine ausreichende Deckung aufweist, entsteht ein Negativsaldo. Für den Negativsaldo gelten insbesondere nachfolgende Ziffern 4.4 und 4.5.
4.2 callmobile zieht die vereinbarten Entgelte vom Bankkonto des Kunden per Lastschrift ein. Die zu diesem Zwecke vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden.
4.3 Es kann zu einer verzögerten Abbuchung der vereinbarten Entgelte vom Guthabenkonto des Kunden kommen z.B. bei Nutzung von International Roaming, Mehrwertdiensten oder bei verzögerter Übermittlung der Verkehrsdaten durch den Netzbetreiber an callmobile. Das heißt, die Nutzungen werden zeitlich verzögert auf dem Guthabenkonto des Kunden sichtbar.
4.4 Im Fall eines Negativsaldos auf seinem Guthabenkonto hat der Kunde die Differenz unverzüglich nach Mitteilung über den Negativsaldo durch callmobile auszugleichen. callmobile behält sich vor, die callmobile - Karte des Kunden bis zum Ausgleich des Negativsaldos für abgehende Verbindungen zu sperren. Bei Erreichen des in der Preisliste festgelegten Grenzwertes für den Negativsaldo kann die Sperrung auf eingehende Verbindungen erweitert werden. Eine Verpflichtung zur Sperre besteht für callmobile jedoch nicht. Aufgrund einer zeitlich verzögerten Datenübertragung (Ziffer 4.3) ist es möglich, dass der Kunde trotz Erreichens des Grenzwertes im Negativsaldo weiterhin callmobile - Leistungen nutzen kann. Das bedeutet: Es kann zu einem Negativsaldo kommen, der weit über dem in der Preisliste festgelegten Grenzwert liegen kann. Für die Entsperrung erhebt callmobile ein Entgelt gemäß der Preisliste.
4.5 Hat der Kunde callmobile eine Einzugsermächtigung erteilt, wird callmobile den entsprechenden Betrag zum Ausgleich des Negativsaldos per Lastschrift einziehen. Der Kunde wird darüber bei Abbuchung informiert.
4.6 Der Kunde kann sein Guthabenkonto bis zu einem Gesamtbetrag von € 1.000, monatlich jedoch nur bis zu € 250 sowie pro Aufladevorgang nur bis zu € 100 aufladen. Wünscht der Kunde, sein Guthabenkonto um mehr als € 250 monatlich aufzuladen, ist dafür die Freischaltung durch callmobile erforderlich. callmobile behält sich vor, den Freischaltungswunsch des Kunden abzulehnen. callmobile bleibt es weiterhin vorbehalten, den Aufladebetrag aus sachlichen Gründen in Einzelfällen auf € 25 pro Aufladevorgang zu beschränken.
4.7 Die Einzugsermächtigung erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Forderungen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses und seiner Beendigung gegen den Kunden entstanden sind.
4.8 callmobile ist berechtigt, statt des mit dem Kunden vereinbarten Lastschriftverfahrens die Zahlung per Banküberweisung durch den Kunden zu verlangen, wenn der Kunde innerhalb von 30 Tagen 2 Rücklastschriften veranlasst hat. Für Lastschriften, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgereicht werden, hat der Kunde callmobile die hierdurch anfallenden Kosten zu erstatten. Er hat jedoch mindestens das sich hierfür aus der Preisliste von callmobile ergebende Entgelt zu zahlen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.9 Eine andere Zahlungsweise als der Lastschrifteinzug ist nicht möglich und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. callmobile kann den durch eine andere Zahlungsweise verursachten erhöhten Bearbeitungsaufwand in Form zusätzlicher Bearbeitungskosten berechnen, deren Höhe der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen ist. Zum Ausgleich eines gegebenenfalls bei Vertragsbeendigung bestehenden Negativsaldos kann der Kunde jedoch auch auf seine Kosten eine Banküberweisung oder eine Bareinzahlung auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Bankkonto von callmobile unter Angabe der Rufnummer des Kunden im Verwendungszweck vornehmen.
4.10 Zahlungseingänge auf dem Bankkonto von callmobile mit einem falschen oder ohne Verwendungszweck (Rufnummer) können nicht als Aufladung bearbeitet werden. Gibt der Kunde bei der Vorauszahlung eine falsche oder eine an einen anderen Kunden vergebene Rufnummer an, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhaber der angegebenen Rufnummer den Aufladebetrag verbraucht. In einem solchen Fall haftet callmobile nicht für den Guthabenverbrauch und erstattet dem Kunden nur den Betrag, der in dem Zeitpunkt der Information des Kunden an callmobile noch vorhanden ist. Im Übrigen wird der Zahlungsbetrag an die vom Kunden beauftragte Bank zurückgesendet und steht dem Kunden dann wieder zur Verfügung.
4.11 Eine Auszahlung von Guthaben abzüglich der gemäß Ziffer 4.8 anfallenden Entgelte ist nur im Falle einer Vertragsbeendigung möglich. Eine Auszahlung ist nur für die vom Kunden eingezahlten Guthaben d.h. nicht für das von callmobile gewährte Startguthaben und nicht für von callmobile gewährte Bonusguthaben möglich. Die Auszahlung des Guthabens kann nur auf Antrag des Kunden und nur auf das vom Kunden für die Abbuchung angegebene Bankkonto/Kreditkarte erfolgen. Die Auszahlung erfolgt spätestens sieben Wochen nach Vertragsbeendigung, da innerhalb dieses Zeitraumes regelmäßig mit Forderungen von Roaming-Partnern gerechnet werden kann. callmobile ist berechtigt das Guthaben auch mit solchen Forderungen zu verrechnen, die bei Vertragsbeendigung noch nicht bekannt waren. callmobile erhebt im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Kunden gemäß Ziffer 11.1 und im Falle der außerordentlichen Kündigung durch callmobile gemäß Ziffer 11.4 für die Auszahlung des Guthabens ein Dienstleistungsentgelt gemäß der Preisliste.
4.12 Eine Rechnung wird nur auf Anforderung des Kunden unter Nennung der Kundennummer, des Aufladedatums und des jeweiligen Aufladebetrags erstellt. Der Kunde kann eine Rechnung gegenüber callmobile ausschließlich per Email unter service@callmobile.de oder Anruf bei der Kundenbetreuung unter (01805 - 777 464 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct./ Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz)) anfordern. Für die Erstellung der Rechnung wird callmobile eine Bearbeitungsgebühr gemäß Preisliste erheben. Die angeforderte Rechnung wird callmobile dem Kunden nach Wahl von callmobile entweder schriftlich oder auf elektronischem Wege an die vom Kunden benannte Email - Adresse zustellen. In diesem Zusammenhang weist callmobile den Kunden darauf hin, dass die per Email übersandte oder auf der Website zum Herunterladen bereit gestellte Rechnung nicht die steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt und dementsprechend nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
4.13 Nutzt der Kunde die callmobile - Karte innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nicht oder erreicht der Kunde in diesem Zeitraum kein Nutzungsaufkommen in Höhe von mindestens € 6,00 erhebt callmobile eine Administrations-gebühr gemäß der Preisliste. Die Prüfung und Berechnung erfolgt jeden Monat für die dem Monat vorangehenden 3 Monate, erstmals jedoch nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsschluss.

5. Guthabenkonto einsehen
Der Kunde kann den Kontostand seines Guthabenkontos auf elektronischem Weg im Internet unter www.callmobile.de über den LOG-IN Bereich "Meine Karte" abfragen. Die Angaben seines Kontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbständigen Anspruch des Kunden auf Leistungen von callmobile in entsprechender Höhe.

6. Einwendungsausschluss
Einwendungen gegen Abbuchung von Beträgen von seinem Guthabenkonto kann der Kunde gegenüber callmobile nur innerhalb von acht Wochen nach der jeweiligen Abbuchung erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Abbuchung als von ihm genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Einlegung des Widerspruchs in Textform z.B. per Email. callmobile wird den Kunden bei Fristbeginn auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.

7. Speicherung der Verkehrsdaten
7.1 Die Verkehrsdaten werden nach Beendigung der jeweiligen Verarbeitung der Verkehrsdaten zum Zwecke der Abbuchung der vom Kunden zu zahlenden Beträge vom Guthabenkonto gemäß Ziffer 4.1 bis zu 180 Tage gespeichert und anschließend gelöscht, sofern der Kunde keine Einwendungen erhoben hat oder Fälle der missbräuchlichen oder strafrechtlich relevanten Nutzung vorgelegen haben. Die Daten werden nach Abschluss der Klärung von Einwendungen umgehend gelöscht.
7.2 Die für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gemäß § 113 a TKG zu speichernden Verkehrsdaten werden nach der geltenden Gesetzeslage für einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert. Diese Daten können nicht für andere Zwecke insbesondere nicht zur Klärung von Rechnungseinwendungen herangezogen werden.

8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde hat callmobile jede Änderung seines Namens, seiner postalischen und elektronischen Adresse, seiner Bankverbindung/seines Kreditkartenherausgebers und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich über den LOG-IN Bereich "Meine Karte" unter www.callmobile.de mitzuteilen.
8.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistungen nur von ihm oder Dritten, denen der Kunde die Nutzung der Dienstleistungen gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen.
8.3 Die Überlassung der callmobile - Karte an einen Dritten ist nur zulässig, wenn sich der Dritte gegenüber callmobile durch die Übersendung einer Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes mit Adressangabe (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) legitimiert hat und eine schriftliche Übernahmevereinbarung durch den Kunden und den Dritten nach vorheriger Zustimmung von callmobile unterzeichnet worden ist.

9. Sperrung des Anschlusses
9.1 callmobile ist insbesondere zum Schutz des Kunden berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen einzustellen, insbesondere den Zugang des Kunden zu den Mobilfunknetzen ganz oder vorübergehend zu sperren für den Fall,

  1. dass der Verdacht des Missbrauchs des Anschlusses besteht oder
  2. dass der Kunde die im Rahmen dieses Vertrages fälligen Verbindlichkeiten nicht gezahlt hat und/oder sein Guthabenkonto für fällige Entgelte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht hinreichend gedeckt ist und/oder einen negativen Saldo aufweist (dazu auch siehe Ziffer 4.4) oder
  3. dass es zu einer Rücklastschrift oder Rückbelastung eingezogener Beträge kommt oder
  4. dass der Kunde seine Pflichten aus den Ziffern 8.1 oder 8.2 verletzt und seinen Verpflichtungen trotz Aufforderung durch callmobile nicht unverzüglich nachkommt oder
  5. dass der Kunde callmobile keinen postzustellfähige Anschrift mitteilt und die Post mit dem Vermerk "unzustellbar", "unbekannt verzogen", etc. zurückkommt oder
  6. dass callmobile nach Abschluss des Vertrages Kenntnis von Tatsachen erlangt, die zu berechtigten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden Anlass geben.

In den Fällen b) bis e) hat der Kunde die Kosten der Sperrung und des Wiederanschlusses zu tragen, wenn der Kunde die Sperrung zu vertreten hat. In Fall e) erfolgt eine Sperrung durch callmobile bis zur Ermittlung einer postzustellungsfähigen Anschrift, um die sich callmobile durch Nachfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt bemüht. Der entsprechende Schaden wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
9.2 Eine Sperrung sämtlicher SIM - Karten aus der Geschäftsverbindung kann von callmobile auch ohne Ankündigung bei dringendem Verdacht einer missbräuchlichen oder dem Verbot der nachstehenden Ziffer 12 widersprechenden Nutzung vorgenommen werden. Eine missbräuchliche Nutzung wird von callmobile insbesondere dann angenommen, wenn das für die callmobile - Karte angefallene Gebührenaufkommen in hohem Maße ansteigt.
9.3 Die Sperre wird wieder aufgehoben, sobald der Grund für die Sperre entfallen ist. Die Vornahme der Sperre lässt die Pflicht zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte unberührt.
9.4 Eine Entsperrung von Anschlüssen kann nur an Werktagen montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr erfolgen.

10. Umfang der Dienstleistung
10.1 callmobile kann, ohne damit Schadensersatzansprüche des Kunden zu begründen, seine Dienstleistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, wenn eine Beeinträchtigung entweder a) der Sicherheit des Netzbetriebes oder b) der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, oder c) der Interoperabilität der Dienste oder d) des Datenschutzes zu befürchten sind.
10.2 callmobile wird die Leistungseinstellungen oder -beschränkungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst beschränken und den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung unterrichten.
10.3 Die Dienstleistungen von callmobile sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von callmobile in der Bundesrepublik Deutschland genutzten Mobilfunknetzes beschränkt. Darüber hinaus ist der Kunde im Rahmen des Angebotes von callmobile und nach Maßgabe der Ziffer 4, insbesondere der Ziffer 3.4 berechtigt, Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu nehmen, soweit callmobile dies technisch ermöglicht und dies mit den jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat.
10.4 callmobile gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Versorgung in geschlossenen Räumen oder unter Tage, da die Netzabdeckung durch spezifische bauliche Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.

11. Vertragslaufzeit/ordentliche Kündigung/außerordentliche Kündigung
11.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Das bedeutet, der Kunde kann im Internet unter www.callmobile.de im LOG-IN Bereich "Meine Karte" die Kündigung seiner callmobile-Karte veranlassen. Die Deaktivierung wird in der Regel innerhalb einer Bearbeitungszeit von einer Woche ausgeführt. Mit Deaktivierung endet der Vertrag. Der Vertrag endet auch bei Deaktivierung der callmobile - Karte gemäß Ziffer 13.2. Der Kunde bleibt zur Zahlung der bis zur Deaktivierung anfallenden Entgelte verpflichtet.
11.2 callmobile ist berechtigt, den Vertrag schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen und entsprechend zu deaktivieren.
11.3 Bucht der Kunde zu seinem Tarif zusätzlich eine callmobile - Option ist diese mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats durch den Kunden oder durch callmobile kündbar. Die Kündigung kann durch den Kunden im Internet unter www.callmobile.de im LOG-IN Bereich "Meine Karte" veranlasst werden. Eine Kündigung durch callmobile erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Die Kündigung der Option berührt den bestehenden Vertrag des Kunden nicht. Bei Beendigung des Vertrages gemäß Ziffer 11.1 werden die für die Option anfallenden Entgelte bis zum Ende des laufenden Kalendermonats berechnet.
11.4 Die Vertragsparteien haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses unrichtige Angaben macht, gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 12.3 verstößt oder wiederholt mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, die aus oder in Zusammenhang mit diesem Mobilfunkvertrag begründet sind, sofern diese einen Betrag von € 75,00 übersteigen.
11.5 Kündigt callmobile das Vertragsverhältnis aus wichtigem, vom Kunden zu vertretenden Grund außerordentlich, hat der Kunde callmobile den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

12. callmobile - Karte/ Haftung bei Verlust/Missbrauch
12.1 Die callmobile - Karte wird dem Kunden zur vertrags- und funktionsgerechten Nutzung überlassen. Sie geht nicht in das Eigentum des Kunden über und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden umweltgerecht zu entsorgen oder auf Verlangen von callmobile an diese zurückzugeben.
12.2 Der Kunde ist zur sicheren Aufbewahrung der callmobile - Karte und zur Geheimhaltung der persönlichen Indentifikationsnummer (PIN) und der persönlichen Entsperrungscodes (PUK) gegenüber Dritten zur Vermeidung eines Missbrauchs oder die unbefugte Nutzung durch Dritte verpflichtet. Der Kunde wird die PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr haben. Der Verlust der SIM-Karte ist callmobile unverzüglich zu melden, damit diese Karte für eine mögliche Fremdnutzung gesperrt wird. callmobile wird dem Kunden eine neue SIM - Karte gegen das in der Preisliste ausgewiesene Entgelt zur Verfügung stellen. Während der Sperre bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsunabhängigen Entgelte verpflichtet. Bei unverzüglicher Verlustmeldung haftet der Kunde für die bis zum Eingang der Meldung bei callmobile anfallenden nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte nur bis zu einem Höchstbetrag von € 50. Unterlässt der Kunde schuldhaft die unverzügliche Verlustmeldung, hat er die SIM - Karte(n) freiwillig aus der Hand gegeben oder hat er den Verlust, Diebstahl oder die unberechtigte Nutzung schuldhaft ermöglicht, so haftet der Kunde über den vorstehenden Höchstbetrag hinaus für alle bis zur Verlustmeldung anfallenden nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte.
12.3 Es ist untersagt, sog. SIM - Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen i. S. d. § 3 Nr. 27 TKG (Telekommunikationsgesetz) zu nutzen. (dazu auch Mitteilung Nr. 204/2004 im Amtsblatt der RegTP 13/2004). Sobald callmobile Kenntnisse von Umständen erlangt, die eine solche Nutzung nahe legen, ist callmobile berechtigt, alle SIM - Karten des Kunden zu sperren und die Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern. Gibt der Kunde diese Erklärung zur Entsperrung nicht ab oder nutzt der Kunde nach Entsperrung seine SIM-Karten erneut in vertrags- oder rechtswidriger Weise, so ist callmobile zur dauerhaften Sperrung (Deaktivierung) der Karten berechtigt und der Kunde zum Ersatz des hieraus resultierenden Schadens verpflichtet.
12.4 Eine gewerbliche Vermarktung der im Rahmen dieses Vertrages von callmobile angebotenen Dienstleistungen oder Teile davon an Dritte oder das Anbieten dessen zur gewerblichen Vermarktung durch den Kunden darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von callmobile erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden i. S. v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen. Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Vertrages erhaltene(n) callmobile - Karte(n) ausschließlich zur Nutzung der vertraglichen Dienstleistung als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende oder gewerbliche Nutzung der Karte(n) zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen vorherigen Zustimmung durch callmobile.
12.5 Dem Kunden ist es untersagt, unter Nutzung der callmobile - Karte einen systemgesteuerten Massenversand von Mitteilungen und Nachrichten (SMS, MMS; Email) an Kunden von callmobile vorzunehmen.
12.6 callmobile weist den Kunden darauf hin, dass mit einer möglichen Sperrung von Rufnummerngassen eine Umgehung dieser Sperre über die Nutzung eines Weiterleitungsservices z.B. über einen Auskunftsdienst nicht verhindert werden kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die dabei erfolgenden Preisauskünfte zu den mit der Weiterleitung verbundenen Kosten nicht zuverlässig erfolgen können, da der entsprechende Dienstleister die Herkunft des Anrufes aus einem Mobilfunknetz und die damit verbundene tatsächliche Verpreisung in der Regel nicht kennt.

13. Rufnummernmitnahme
13.1 callmobile ermöglicht dem Kunden im Fall eines Diensteanbieterwechsels auf Wunsch die Beibehaltung der Rufnummer (Portierung) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Für die Portierung zu einem anderen Diensteanbieter erhebt callmobile eine Aufwandspauschale gemäß Preisliste. Dies gilt auch dann, wenn die Portierung der Rufnummer aus Gründen, die callmobile nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann.
13.2 Der Kunde kann den Portierungsauftrag bis spätestens 30 Tage nach Beendigung des Mobilfunkvertrages mit seinem bisherigen Diensteanbieter erteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Mitnahme der Rufnummer ausgeschlossen. Dem Kunden wird im Rahmen des mit callmobile abgeschlossenen Mobilfunkvertrages eine neue Rufnummer zugewiesen. Bei Portierung der Rufnummer kommt es zum Wegfall der bis dahin beim bisherigen Diensteanbieter eingerichteten Sonderdienste.
13.3 callmobile kann Portierungsaufträge aus technischen Gründen frühestens vier Monate vor Beendigung des bisherigen Mobilfunkvertrages zwischen dem Kunden und dem bisherigen Diensteanbieter annehmen. Aus technischen Gründen kann die vom Kunden beauftragte Portierung u. U. einige Tage vor Beendigung des mit seinem bisherigen Diensteanbieter geschlossenen Vertrages bzw. vor dem vom Kunden genannten Wunschtermin und bis zu einem Tag nach Beendigung des neuen Mobilfunkvertrages durchgeführt werden. Der Kunde hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der bereits für diesen Zeittraum entrichteten Kosten des Vertrages. Am Tag der Portierung kann es insbesondere in der Zeit von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr aufgrund technischer Gegebenheiten zur kurzfristigen Unterbrechung der Telefonie und Nutzung der Fax- und Datendienste kommen. Für Störungen übernimmt callmobile keine Haftung.

14. Haftung und Schadensersatz
14.1 callmobile leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

  1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
  2. bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer für die Durchführung und Erfüllung des Vertrages wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss des Kunden waren und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen also auf deren Einhaltung der Kunden vertrauen durfte.
14.2 Ist der Schaden bei Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit entstanden, haftet callmobile in Abweichung von Ziffer 14.1 für Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 12.500 € je Kunde, es sei denn, dass dieser seinerseits Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von callmobile auf 10.000.000 € je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich durch callmobile verursacht wurde.
14.3 Die gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung) oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14.4 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
14.5. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die in den Ziffern 12.3 oder 12.4 festgelegten Pflichten, steht callmobile ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von € 1.250 je vertragswidrig eingesetzter callmobile - Karte zu. Dem Kunden bleibt vorhalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. callmobile bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

15. Datenschutz, Wirtschaftsauskunfteien, Inkassounternehmen
15.1 callmobile ist berechtigt, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Telekommunikationsvertrages an Wirtschafts-auskunfteien zu übermitteln und Auskünfte über den Kunden von den Wirtschaftsauskunfteien zu erhalten. Der Kunde kann Auskunft bei den Wirtschaftsauskunfteien über die ihn betreffenden Daten erhalten.
15.2 callmobile ist zudem berechtigt, die Bestands- und Verbindungs (Verkehrs) - daten des Kunden an die vertraglich gebundenen Inkassounternehmen zum Zwecke der Abtretung und des Einzugs der Forderung zu übermitteln.
15.3 Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen sowie nähere Informationen zum Datenschutz.

16. Anforderung an Mobilfunkgeräte
Der Kunde darf nur solche Mobilfunkgeräte funktionsgerecht, d.h. entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung, benutzen, die für die Nutzung in dem jeweiligen von callmobile genutzten Mobilfunknetz zugelassen sind und nicht zu Störungen im von callmobile genutzten Mobilfunknetz oder in anderen Fernsprechnetzen führen können. Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Mobilfunkgeräte alle von callmobile angebotenen Leistungen unterstützen.

17. Vertragsübernahme
17.1 Eine Übertragung der aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten an die T - Mobile Deutschland GmbH (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn) oder an eine andere Gesellschaft des Konzerns Deutsche Telekom AG sowie an einen von callmobile benannten dritten Mobilfunkdiensteanbieter ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig. Für den zweiten und dritten Fall steht dem Kunden das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
17.2 Wird der Vertrag mit callmobile, dem der Kunde seine Einwilligung erteilt hat, auf einen Dritten übertragen (vgl. Ziffer 17.1), bezieht sich auch die Einwilligung zur Datennutzung auf die Gesellschaft, auf die der Vertrag übertragen wird. In dem Fall, in dem der Vertrag nicht auf die T-Mobile Deutschland GmbH, sondern auf einen Dritten übergeht, wird der Kunde über die Übertragung und über sein damit verbundenes Recht zum Widerruf seiner Einwilligung schriftlich (z.B. im Rahmen der Zusendung der Rechnung) oder über einen anderen, mit ihm vereinbarten Kommunikationskanal informiert.

18. Sonstige Vereinbarungen
18.1 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von callmobile ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von callmobile möglich.
18.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des deutschen Rechts mit Ausnahme der Bestimmungen seines internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
18.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist nach Wahl der klagenden Partei Hamburg oder der Sitz des Beklagten, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Stand Mai 2010

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